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Drohnenflug zum ersten Schultag

 

 


Leistung - Vielfalt - Lebensfreude

Unsere Leitsätze 

1. Lebenslanges Lernen

Die Gesellschaft erwartet von uns, dass das erworbene Wissen auf Zuwachs und Veränderung ausgerichtet ist. Wir wollen durch differenzierte Lernangebote, vielfältige Formen des Lehrens und den Ausbau kooperativer Lernmöglichkeiten den Schülerinnen, Schülern und beschulten Personen sonstiger Geschlechtsidentitäten die Fähigkeit vermitteln, individuelle Lernformen zu erwerben. Eine hohe Unterrichtqualität ist uns wichtig.

2. Erwerb von Kenntnissen und fächerverbindenden Kompetenzen

Kompetenz setzt Wissen und Erfahrung voraus. Wir richten unser Handeln darauf aus, Schülerinnen, Schülern und beschulten Personen sonstiger Geschlechtsidentitäten Inhalte so zu vermitteln, dass Querverbindungen zu anderen Fachgebieten zunehmend selbstständig hergestellt werden können. Auf dem Weg zum Abitur werden die Schüler mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut gemacht. Ziel ist die allgemeine Studierfähigkeit. Die Schüler werden entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefordert und gefördert.

3. Verantwortung für sich und andere übernehmen

Unser Ziel ist es, dass Schülerinnen, Schüler und beschulte Personen sonstiger Geschlechtsidentitäten möglichst früh Gelegenheit bekommen, das eigene Handeln und dessen Konsequenzen zu erleben. Ihr Selbstbewusstsein und ihre sozialen Kompetenzen werden gestärkt. Erziehung zu Toleranz und Teamfähigkeit stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir wollen verantwortungsbewusste, kreative Schülerinnen, Schüler und beschulte Personen sonstiger Geschlechtsidentitäten, die unsere Gesellschaft aktiv mitgestalten können.

Das Kollegium des Städtischen Gymnasiums Riesa, 31.07.2024


Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt  jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit  Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln  finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.